Fingerschutzsystem

Fingerschutz an kraftbetätigten Türen

Kraftbetätigte Türen stellen für schutzbedürftige Personen (z.Bsp. Kinder) in allen öffentlich zugänglichen Bereichen eine Gefahrenstelle dar. Zur Gewährleistung der Nutzungssicherheit automatischer Türen ist das sichere Öffnen und Schliessen der Türe gefordert. Die Gefahr von Quetsch- und Scherstellen muss erkannt und ausgeschlossen werden. Deshalb ist nach DIN EN 16005 die Nebenschliesskante grundsätzlich bis zu einer Höhe von mindestens 2’000 mm abzusichern. Zu diesem Zweck ist die Durchführung einer Risikobeurteilung durch den Hersteller bei der Planung der Türanlage erforderlich. Da der Betreiber den sicheren Zustand seiner Türanlagen verantwortet, empfehlen wir auch bestehende Automatiktüren nachzurüsten.